|
AUSZUG
1 Ansatzpunkte
11 Rahmenbedingungen
Jede Organisationsentwicklung sollte darauf gerichtet sein,
die Arbeits- und Entscheidungsstrukturen und die zugehörigen
Regelungssysteme periodisch derart anzupassen, dass die zu
erbringenden Leistungen mit möglichst geringen Reibungsverlusten
und unter Arbeitsbedingungen, die ein persönliches Engagement
fördern, erstellt wer en können.
Entsprechende Initiativen stiessen in der öffentlichen
Verwaltung vor allem deshalb sooft auf Realisierungshindernisse,
weil es methodisch nicht gelang, die vielschichtigen Abhängigkeiten
zu bewältigen und weil zuwenig Energie aufgewendet wurde,
einen Überzeugungsprozess in Gang zu setzen. Die organisatorischen
Ursachen vieler Erscheinungen werden nicht erkannt, gegensätzliche
Positionen werden zuwenig präzisiert, die Argumentation
über wünschenswerte Veränderungen bleibt vage.
Da theoretische Grundlagen für eine Weiterentwicklung
der Demokratie und staatlicher Organisationsformen nur bruchstückhaft
verfügbar sind, fehlt auf oberster Ebene und in den einzelnen
Behörden ein Orientierungsrahmen. Dessen grundlegenden,
erst mit sehr unterschiedlicher Intensität aufgegriffenen
Ansatzpunkte liegen insbesonders
- im ungesteuerten Prozess ständiger Machtverlagerung
zwischen Volksvertretungen (auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene),
Fachausschüssen, Beratungsgremien, Interessensverbänden
und der öffentlichen Verwaltung
- in der fachlichen und zeitlichen Überlastung des
Gesetzgebers
- in der beschränkten Wirksamkeit der Kontrollorgane
(Parlament, Rechnungshof, Aufsichtsinstanzen) und der Kontrollsysteme
- in den praktischen Schwierigkeiten einer politischen
Planung und der Konsensfindung über Bedürfnisse,
Wertvorstellungen, Prioritäten
- in der zunehmenden Blockierung der Haushaltspolitik durch
längerfristige Verpflichtungen und der daraus resultierenden
Einschränkung ihres Steuerungscharakters
- in der Problematik, die zur Disposition verbleibenden
Mittel länger als für ein Haushaltsjahr oder für
eine Legislaturperiode einzusetzen
- in den Schwächen des Haushaltsrechts, das eine schematische
Sparsamkeit (z. B. "generell 3 %") und zugleich
eine schematische Verschwendung fördert (bedarfsunabhängiger
Verbrauch zugeteilter Mittel)
- in der politischen, rechtlichen und systemtechnischen
Schwierigkeit, Verwaltungsaktivitäten in Regelungsproesse
einzuordnen, die eine Steuerung der Kosten-/Nutzerrelationen
erstellter Leistungen ermöglichen und ein Kostenbewusstsein
fördern
- im Kompetenzwirrwarr und in der undifferenzierten Vermengung
verschiedenartigster Verwaltungsfunktionen (Politikvorbereitung,
Fachbereiche, Planungs- und Stabsstellen, Ordnungs- und
Leistungsverwaltung, Betriebseinheiten usw.)
- in den langwierigen, schwerfälligen und dadurch
teuren Abstimmungsverfahren zwischen einzelnen Bereichen
(z. B. bei Bauprojekten)
- im Übergewicht anonymer Entscheidungen (Gremien)
und der Problematik ihrer Vorbereitung, Nachvollziehbarkeit,
demokratischen Legitimation und der Rechenschaftslegung
- in den strukturell verankerten Tendenzen, Entscheidungen
auf möglichst hoher Ebene zu fällen, jede Delegation
und Basisnähe zu erschweren und beanspruchte Mitwirkungsrechte
verschiedenster Instanzen nicht in Frage zu stellen
- in den Fehlentwicklungen auf dem Informationssektor,
der trotz Computer und Datenflut nur sehr unzureichende
Steuerungsinformationen liefert (Nutzlosigkeit vieler Statistiken,
fehlende, unzuvlässige oder überholte Daten über
die Wirkung von Verwaltungsleistungen, über tatsächliche
Bedürfnisse und Aktionsmöglichkeiten)
- in den starren Regelungen für das Personalwesen
- im Fehlen einer praktikablen Präzisierung genereller
Forderungen, wie "mehr Demokratie, "mehr Transparenz",
"bürgernahe Verwaltung", "Mitbestimmung
der Bürger", "Selbstverwaltung".
Das vielschichtige Ineinandergreifen dieser hier skizzierten
Problemaspekte und die Grössenordnung des Staatsapparates
belegen die enormen organisationstechnischen Anforderungen,
die mit generellen Verwaltungsreformen verbunden sind bzw.
verbunden wären. Dabei geht es nur auf einer Grundstufe
um Systemfragen, da erst im politischen Entscheidungsprozess
das tatsächlich Realisierbare herausgearbeitet werden
kann. Wesen der Demokratie gegenwärtiger Prägung
ist der Interessenausgleich, das Bemühen um Konsens in
Grundsatzfragen, der Kompromiss. Den damit verbundenen Verfahren
der Willensbildung muss in Form überschaubarer Problempakete
Rechnung getragen werden.
Als praktikabler Weg für die Organisationsentwicklung
in der öffentlichen Verwaltung bietet sich daher die
Konzentration auf zwei verschiedenartige Kategorien von Aktionsprogrammen
an:
- zentral zu forcierende Initiativen für die Weiterentwicklung
generell wirksamer Regelungen (Schwerpunkte: öffentliches
Dienstrecht, Haushaltsrecht, Rechnungswesen, Planungs- ,
Entscheidungs- und Kontrollsysteme, Informationssektor)
- dezentrale Initiativen für noch überblickbare,
in ihren internen Zusammenhängen den Erfordernissen
und Möglichkeiten anzupassende Organisationseinheiten
(z. B. einzelne Fachbehörden, Stadtverwaltungen, Krankenhausgruppen,
öffentliche Betriebe).
12 Dezentrale InitIatIven
Der Bürger bekommt den Staat primär als Kommunalverwaltung,
durch seine Ordnungsorgane, über als solche erkennbare
öffentliche Leistungen und durch verschiedenste an der
Basis angesiedeIte Verwaltungsstellen "zu spüren".
Ein grosser Teil politischer Absichten und Programme soll
in diesen Bereichen umgesetzt werden (Schulen, Universitäten,
Krankenhäuser, RegIonalplanung, Transportwesen usw.)
und ein beträchtlicher Prozentsatz der laufenden Kosten
fällt hier an. Dennoch wird relativ selten erkannt, dass
Regelungen zentraler Instanzen allein nicht ausreichen, um
den Entwicklungsanforderungen gerecht zu werden.
Das Warten auf Reformen "von oben" blockiert die
Eigeninitiativen vieler Verwaltungseinheiten. Aber auch neue
gesetzliche Regelungen werden trotz langwieriger Abstimmung
oft nur formal erfüllt und erreichen nicht die inhaltlich
angestrebte Wirkung, da organisatorische Konsequenzen und
andere flankierende Massnahmen unterbleiben oder nicht genügend
auf die lokalen Verhältnisse abgestimmt werden (z. B
. Universitätsorganisatlon, Krankenhausrechnungswesen).
Häufig wird der eigene Handlungsspielraum stark unterschätzt,
da nur selten genau analysiert wird, wo seine echten und wo
seine nur scheinbaren Grenzen liegen (Kompetenzen, Budgetmittel,
Personalqualifikation usw.).
Diese "Passivität" vieler Basiseinheiten liegt
vor allem an einer Gewöhnung an organisatorische Bedingungen,
die auf eine strenge Auslegung des Vollzugsorgan-Konzeptes
zurückgehen. Mit einem primär von Normen gesteuertem,
überwiegend reaktivem Verhalten kann in den meisten Bereichen
nicht flexibel genug den veränderten gesellschaftlichen
Anforderungen und politischen Absichten entsprochen werden.
Dies wird zwar nur selten geleugnet, wirkt sich aber vor allem
an der Basis erst langsam in einer realen Entwicklung vom
Ordnungs- zum Leistungsstaat aus. Zur Unterstützung und
Beschleunigung damit zusammenhängender Prozesse reichen
allerdings Einzelmassnahmen nicht aus. Festgefügte Arbeitsstrukturen,
übertriebenes Macht- und Prestigedenken, eine konservierende
Mentalität, Anpassungsdruck und Vorschriftenflut bilden
dafür in der Regel zu grosse Hindernisse. Jede grössere
Organisationseinheit sollte deshalb in ihrer Wirkungsweise
periodisch in Frage gestellt und in ihrer Eigenschaft als
soziales System gesamthaft weiterentwickelt werden, damit
die formellen Regelungen nicht immer engmaschiger werden und
Selbstzwecktendenzen unerkannt zunehmen. Trotz der komplexen
über- und nebengeordneten Abhängigkeiten bestehen
dabei wesentlich mehr unausgeschöpfte Gestaltungsmöglichkeiten,
als im Rahmen üblicher Organisationsanpassungen erkannt
und umgesetzt wird. Ausserdem dokumentieren entsprechende
Initiativen überhaupt erst einen beginnenden Einstellungswandel
und eine Abkehr vom bequemen Warten auf von oben angeordnete
oder von aussen erzwungene Veränderungen.
Dass der eigene Handlungsspielraum mit Erfolg genutzt werden
kann, zeigen die oft gravierenden Unterschiede im Leistungsgrad,
im Arbeitsklima, im Servicebewusstsein, in der Arbeitsqualität
oder in der Aufgeschlossenheit gegenüber Initiativen,
Ideen und Experimenten. Leider sind aber die Fälle hervorragender
sozialer, städtebaulicher, kultureller, betrieblicher
oder verwaltungsintern wirksamer Aktivitäten einzelner
Einheiten ziemlich selten. Dort wo es dazu kommt, liegt es
vor allem an den Arbeitsbedingungen im weitesten Sinn und
nur sekundär am "Vorhandensein" qualifizierter
und engagierter Mitarbeiter. Beides bedingt einander gegenseitig.
Ohne eine modellhafte Organisationsarbeit an der Basis fehlen
in der Praxis funktionierende Demonstrationsobjekte, und Impulse
für eine Änderung der Rahmenbedingungen können
sich nur auf theoretische Annahmen stützen.
Konsequenz dieser Argumentation ist, dass "Verwaltungsreform"
primär in den Verantwortungsbereich jeder einzelnen,
für einen nicht zu kleinen und relativ geschlossenen
Leistungsbereich zuständigen Leitungsinstanz fällt.
Jede Behördenleitung (bzw. vergleichbare Stelle) müsste
verpflichtet werden, ihren eigenen Handlungsspielraum für
die Gestaltung adäquater organisatorischer Bedingungen
voll auszuschöpfen und dort, wo er nicht ausreicht, von
den übergeordneten Instanzen die notwendigen Entscheidungen
zu fordern.
Für einzelne Fachbehörden oder Kommunalverwaltungen
geht es dabei vor allem um
- die Entwicklung ihrer internen Organisationsformen (kleine
Einheiten, in sich geschlossene Funktionsgruppen, klare
Verantwortungsstrukturen, Projektorganisation, etc.)
- die konsequente Trennung der unmittelbaren Verwaltungsaufgaben
von den Betriebsfunktionen (Betriebseinheiten mit nur organisatorischer
oder auch rechtlich verankerter Verselbständigung)
- eine Erleichterung des Personalausgleichs zwischen einzelnen
Verwaltungsbereichen zwecks besserer Berücksichtigung
stark schwankender Arbeitsbeiastungen, von Personalmangel
bzw. Überbesetzung
- die massive Förderung der Initiativmöglichkeiten
von Bürgern und selbständigen Organisationen zur
Obernahme von Gemeinschaftsverantwortung an der Basis, vor
allem für solche Bereiche, die keine Lenkung durch
die Verwaltung erfordern und die eine frühere Einschaltung
des Bürgers in ihn unmittelbar betreffenden Fragen
wünschenswert machen ("Gemeinwesenarbeit",
"Stadtteilarbeit", "Nachbarschaftshilfe",
"Planungspartizipation", "Selbstverwaltungseinrichtungen"
usw.).
Übergeordnetes Ziel in den ersten beiden Punkten - auf
die sich die weiteren Ausführungen konzentrieren - ist
die Entwicklung von Gliederungsgrundsätzen, die der besonderen
Eigengesetzlichkeit bestimmter Funktionsgruppen entsprechen
und die innerhalb grosser Verwaltungsorganisationen die Kommunikation
und Steuerung wirksam vereinfachen. Die Arbeitsteilung und
der Glaube an eine integrative Kraft der Technik (EDV, Systementwicklung
usw.) soll dabei bewusst gebremst bzw. reduziert werden, weil
eine weitere Zerlegung der Arbeitsprozesse das Fähigkeitspotential
der Mitarbeiter und die Funktion von Gruppenarbeit zuwenig
in konzeptionelle Überlegungen einbezieht. Modellalternativen
sind dafür vor allem dann wertvoll, wenn sie an Hand
spezifisch entwickelter Kriterien überprüft und
angepasst werden und gleichzeitig zur Strukturierung grösserer
Zusammenhänge Verwendung finden. Jedes Modelldenken muss
aber von der Einsicht ausgehen, dass es intellektuell fast
unmöglich ist, von vorneherein alle Störfaktoren
einzubeziehen und auf Kompromisse, halbe Lösungen und
absolut praxisgerechte Formen zuzusteuern. Dies gilt für
die öffentliche Verwaltung noch stärker als für
Wirtschaftsunternehmen, da hier regelungstechnische Vorhaben
auf wesentlich komplexere und auch wissenschaftlich noch wenig
bearbeitete Bereiche treffen (z. B. die Kosten-/Nutzenbewertung
ohne Marktmechanismus).
Gliederungs- und Steuerungskonzeptionen müssen konsequent
mit der Rolle, die der einzelne Mitarbeiter und die verschiedenen
Arbeitsgruppen in ihnen spielen können und sollen, in
Beziehung gesetzt werden. Schwieriges, aber massgebendes Ziel
ist dabei die Schaffung organisatorischer Bedingungen, die
ein kritisch-engagiertes Verhalten ermöglichen und fördern.
13 BegrIftsanalyse
Sogar bei einem sehr differenzierten Zugang zu Fragen der
Organisation wird ein schwerwiegender Fehler selten vermieden,
wenn stillschweigend vorausgesetzt wird, dass die verwendeten
Grundbegriffe einhellig interpretiert oder wenn Auslegungsunterschiede
als nebensächlich vernachlässigt werden. Jedes System
zur Regelung von Arbeitsprozessen, das den diffusen Sprachgebrauch
bei Begriffen wie "Zielsetzung", "Arbeitsresultat",
"Leistung", "Verantwortung", "Rechenschaft",
"Handlungsfreiheit", "Kotenbewusstsein"
oder "Nutzen" in Kauf nimmt, beschränkt sich
auf organisationstechnische Aspekte und umgeht eine Auseinandersetzung
mit dem Arbeitsverständnis der Beteiligten und mit den
Ergebnissen, die tatsächlich bewirkt werden.
Die in beamtenrechtlichen Regelungen enthaltenen Gebote,
wie etwa jene, die eine Amtsführung "zum Wohl der
Allgemeinheit", "nach bestem Gewissen" oder
unter "Wahrung von Sparsamkeitsgrundsätzen"
fordern, behalten ihren Charakter als blosser moralischer
Appell, solange die Organisationsformen nicht immer wieder
überprüft werden, inwieweit sie ein entsprechendes
Verhalten nicht eher untergraben als unterstützen und
fördern. So wird der abstrakten Formel "Wohl der
Allgemeinheit" trotz aller diesbezüglichen Auffassungsunterschiede
in Arbeitsgruppen, die konkrete Problembereiche bearbeiten
etwas unmittelbarer entsprochen werden können, als dies
bei Befassung einer Vielzahl unzusammenhängender Stellen
der Fall ist. "Sparsamkeit", über die auch
Rechenschaft abgelegt werden kann, hat nur dann eine organisatorische
Basis, wenn überhaupt bekannt ist, welche Kosten die
einzelnen Arbeitseinheiten und deren Aktivitäten verursachen.
Für die betreffende Verwaltungseinheit selbst, wie auch
für ihre Mitarbeiter ist es eine grundlegende Frage des
Selbstverständnisses, ob nur bestimmte Tätigkeiten
korrekt durchgeführt werden, oder ob die Zusammenarbeit
auf Resultate, Wirkungen oder den Nutzen ausgerichtet ist
und entsprechende organisatorische Konsequenzen gezogen werden.
Ohne eine gründliche, von der Einstellung der Mitarbeiter
und ihrer Problemsicht ausgehenden Argumentation, besteht
bei jedem Reorganisationsvorhaben die Gefahr, dass alte Inhalte
bloss in neue Formen gepresst oder neu benannt werden. In
solchen Fällen werden mit viel Aufwand "Lösungen"
konzipiert, deren bescheidene Auswirkungen sich nur mit gut
dokumentierten "Reformmodellen" eine Zeit lang verbergen
lassen.
Organisationsstrukturen haben im wesentlichen den Zweck,
Verantwortung zu verteilen und die Arbeits- und Entscheidungsprozesse
zu kanalisieren. In der Praxis findet sich aber nur sehr punktuell
ein organisationsinternes Einverständnis darüber,
wer nun tatsächlich wofür verantwortlich ist. Umso
grösser diese Unklarheiten sind, desto leichter wird
auch ein Bewusstsein dessen verloren gehen, was der einzelne,
was eine bestimmte Arbeitsgruppe oder die gesamte Verwaltungseinheit
für Aussenwirkungen erzielt und erzielen könnte.
"Die Verantwortlichen" stehen zwar häufig
im Kreuzfeuer der Kritik, sie werden gesucht, es wird an sie
appelliert, Verantwortung wird "jemandem übertragen",
wird "abgelehnt", es wird "verantwortungsbewusst"
oder "verantwortungslos" gehandelt, aber über
die Voraussetzungen für ein verantwortliches Arbeiten
werden nur selten sorgfältige Analysen angestellt, die
Grundlage notwendiger Entwicklungen sein könnten. Erreicht
werden muss vor allem eine Stärkung der Identifikationsmöglichkeiten
des einzelnen mit dem, was er mit seiner Arbeit tatsächlich
bewirkt und damit mehr Selbstkontrolle zu Lasten von Fremdkontrollen.
Verschuldensfragen und Sanktionen können nur im Zusammenhang
mit den diesbezüglich geschaffenen Bedingungen beurteilt
werden. Sie beziehen sich auf die Verletzung von Gesetzen,
Verordnungen oder verwaltungsinterner Vereinbarungen und damit
auf Ausnahmefälle, die für die Gestaltung von Arbeitsprozessen
nur am Rande Bedeutung haben.
Verantwortung wird hier als Begriff in den Vordergrund gestellt,
weil es in der Organisationsentwicklung vor allem um Verantwortungsstrukturen
gehen muss, wenn Steuerungsanforderungen und Arbeitsbedingungen
auf qualifiziertere Weise aufeinander abgestimmt werden sollen.
Eine Aufhellung der mit verantwortlichem Handeln zusammenhängenden
Problematik muss sich auf Ansatzpunkte und das Erkennen der
Grenzen für eine inhaltliche Präzisierung konzentrieren,
damit zu verwaltungsintern praktikablen Begriffsinhalten gelangt
und ein Problembewusstsein gefördert werden kann. Es
geht hier genauso um Prozesse, wie auch "Demokratie"
nur als Prozess und nicht als Formel interpretiert werden
kann.
Als Konsequenz dieser Argumentation konzentrieren sich die
folgenden Abschnitte auf jene Themen, die bei der Organisationsentwicklung
in einzelnen Verwaltungseinheiten intensiver miteinbezogen
werden müssen, wenn sie nicht auf Detailanpassungen beschränkt
bleiben soll:
- auf die mit der Frage nach "persönlicher Verantwortung"
und nach den "Resultaten" von Verwaltungstätigkeiten
verbundenen Problemstellung
- auf daraus ableitbare Gliederungsgrundsätze für
den organisatorischen Aufbau
- und auf Vorgehens- und Konzeptionsbeispiele
|
|